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Umsatzsteuer bei Verkäufen über "Ebay"
Mit Urteil vom 26.4.2012 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass
beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über
mehrere Jahre über die Internet-Plattform "Ebay" eine
nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit
vorliegen kann.
Im entschiedenen Fall veräußerte eine aus einem Ehepaar
bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über "Ebay"
Gegenstände unterschiedlicher Produktgruppen (u. a. Briefmarken,
Puppen, Modelleisenbahnen, Kunstgewerbe, Schreibgeräte, Porzellan,
Software, Fotoartikel, Teppiche) sowie Gegenstände, die sich keiner
gesonderten Produktgruppe zuordnen ließen. Hieraus erzielte sie im
Jahr 2001 aus 16 Verkäufen ca. 2.200 DM, im Jahr 2002 aus 356 Verkäufen
ca. 25.000 , im Jahr 2003 aus 328 Verkäufen ca. 28.000 ,
im Jahr 2004 aus 226 Verkäufen ca. 21.000 und bis zur
Einstellung der Tätigkeit im Sommer 2005 aus 287 Verkäufen ca.
35.000 . Das Finanzamt behandelte die Verkäufe in den Jahren
2003 bis 2005 als nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit.
Die grundsätzliche Frage, ob es sich bei derartigen Verkäufen über
"Ebay" um eine unternehmerische Tätigkeit handeln kann,
bejahte der BFH. Er hat dabei seine Rechtsprechung fortgeführt,
wonach die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit nach dem Gesamtbild der
Verhältnisse zu beurteilen ist. Inwieweit bei einigen Veräußerungen
die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Betracht kommt,
muss die Vorinstanz noch klären.
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