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Auch Selbstständige können sich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern
Seit dem 1.2.2006 können Selbstständige, die vorher als Arbeitnehmer in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren,
ihren Arbeitslosenversicherungsschutz beibehalten.
Ein Versicherungspflichtverhältnis können solche Personen
auf Antrag begründen, die eine selbstständige Tätigkeit
mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller
- innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung mindestens zwölf Monate in einem
Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat oder
- unmittelbar vorher eine Entgeltersatzleistung (Arbeitslosengeld) bezogen hat und
- anderweitig keine Arbeitslosenversicherungspflicht besteht.
Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt mit dem Tag des Eingangs des Antrags bei der Agentur für Arbeit, frühestens jedoch
mit dem Tag, an dem erstmals die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Arbeitslosengeld, das dafür gezahlt wird, bemisst sich im Regelfall an einem fiktiven
Gehalt (Bemessung) und ist an weitere Voraussetzungen (z. B. einer Beitragszahlung von mindestens zwölf Monaten) geknüpft.
Der Antrag muss spätestens
innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung, die zur freiwilligen
Weiterversicherung berechtigt, gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, entfällt die Möglichkeit der Weiterversicherung in der
Arbeitslosenversicherung.
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