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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer online beantragen
Zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer erhalten
auf Antrag eine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Antragsberechtigt sind
Unternehmer, die nur Umsätze tätigen, die zum vollen
Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen,
Kleinunternehmer, juristische Personen, die nicht Unternehmer sind,
Land- und
Forstwirte, wenn sie innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen und zur Erwerbsbesteuerung optieren oder die Erwerbsschwellen überschreiten.
Pauschalierenden Land- und Forstwirten wird eine USt-IdNr. auch dann erteilt, wenn sie innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen.
Seit August 2005 wird beim Bundesministerium für Finanzen im Internet unter
www.formulare-bmf.de
ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, über das eine vollautomatisierte Beantragung einer USt-IdNr. möglich ist. Dazu muss
der Antragsteller unterschiedliche Identifikationsmerkmale in das Formular eingeben.
Die Bekanntgabe einer neu zugeteilten oder der bereits bestehenden, gültigen USt-IdNr. erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an
die Anschrift des jeweils betroffenen Unternehmers, die dem Bundesamt für Finanzen zur Verfügung steht. Dadurch soll vermieden
werden, dass einem nicht berechtigten Antragsteller die USt-IdNr. bekannt gegeben wird, was eine missbräuchliche Verwendung dieser
verhindern soll.
Anmerkung: Auf der Internet-Seite des BfF können Sie sich auch die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. bestätigen
lassen. Ist die von Ihnen angefragte USt-IdNr. gültig, haben Sie die Möglichkeit der qualifizierten Anfrage mit Angaben zu
Name/Rechtsform, Ort, Postleitzahl und Straße/Hausnummer Ihres ausländischen Abnehmers, die zur Sicherstellung der Steuerfreiheit
ausreichend ist.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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