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Versandkosten bei Widerruf des Vertrages
Die Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen
im Fernabsatz bestimmt, dass ein Verbraucher einen Vertragsabschluss im
Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne
Strafzahlung und ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Übt
der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, so hat der Lieferer die vom
Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen
Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines
Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren
Kosten der Rücksendung der Waren. Einem Verbraucher, der einen
Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dürfen demnach
die
Kosten der Zusendung der Ware nicht auferlegt werden.
So stellte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 15.4.2010
fest, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach
der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem
Verbraucher die Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn
dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Die Bestimmungen der Richtlinie zu
den Rechtsfolgen des Widerrufs haben eindeutig zum Ziel, den Verbraucher
nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Eine
Auslegung, nach der es den Mitgliedstaaten erlaubt wäre, zuzulassen,
dass im Widerrufsfall die Kosten der Zusendung zulasten dieses
Verbrauchers gingen, liefe diesem Ziel zuwider.
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