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Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft
Am 4.8.2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung
und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen
Vertriebsformen in Kraft.
Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher
ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen
ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen
diese Verbote können seit dem 4.8.2009 - anders als bisher - mit
hohen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte
von Verbrauchern bei telefonischen Vertragsabschlüssen erweitert.
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