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Betriebsbedingte Kündigung und freie Unternehmerentscheidung
Betriebsbedingte Gründe, die eine ordentliche Kündigung
rechtfertigen, liegen vor, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für
den Arbeitnehmer entfällt. Das ist u. a. dann der Fall, wenn der
Arbeitgeber den Betrieb reorganisiert und nach dem neuen Konzept die
bisherige Tätigkeit nicht mehr anfällt. Die Umgestaltung wird
als sog. freie Unternehmerentscheidung von den Gerichten für
Arbeitssachen nicht auf ihre organisatorische oder betriebswirtschaftliche
Zweckmäßigkeit überprüft, sondern allein darauf, ob
sie willkürlich oder sonst missbräuchlich erfolgt ist.
Entschließt sich der Arbeitgeber, bisher von Arbeitnehmern ausgeübte
Tätigkeiten in Zukunft nicht mehr durch Arbeitnehmer, sondern durch
selbstständige Unternehmer ausführen zu lassen, so entfällt
in diesem Umfang das bisherige Beschäftigungsbedürfnis für
Arbeitnehmer und ein betriebsbedingter Kündigungsgrund liegt vor.
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