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Betriebsveräußerung: Steuerliche Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004
Der Gesetzgeber hat vor Jahreswechsel 2003/2004 geplante Gesetzesvorhaben zum Teil mit gravierenden Änderungen
umgesetzt, von denen die meisten mit Wirkung ab dem 1.1.2004 in Kraft traten. Darunter fallen auch Änderungen bei Betriebsveräußerungen.
Der
Freibetrag für Betriebsveräußerungen wird für über 55-jährige
oder dauernd Berufsunfähige ab dem Veranlagungszeitraum 2004 von 51.200 Euro auf
45.000 Euro reduziert. Gleichzeitig schmilzt
er ab, soweit der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro (bis 31.12.2003 154.000 Euro) übersteigt.
Der hierfür bis 2003 gewährte
halbe durchschnittliche Steuersatz in Höhe von 50 %
beträgt für Betriebsveräußerungen ab dem 1.1.2004
56 % und der Mindeststeuersatz
16 % anstelle von 19,9
%.
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