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Steuer-Identifikationsnummer ab dem 1.7.2007
Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurde beschlossen, dass jeder Steuerpflichtige zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in
Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) erhält. Diese vom Bundeszentralamt für
Steuern zugeteilte Nummer ist dann bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.
Natürliche Personen erhalten eine Identifikationsnummer, wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Die
Steuerpflichtigen werden automatisch über die Zuteilung eines Identifikationsmerkmals unterrichtet.
Anmerkung: Die Einführung der Identifikationsnummer eröffnet der Finanzverwaltung weitere Kontrollmöglichkeiten. So müssen
ab dem 1.1.2005 ausgezahlte Renten durch die Rentenkasse an das Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldung soll dann über die
bundeseinheitliche Identifikationsnummer erfolgen. Bei einem Abgleich durch die Behörde kann es vorkommen, dass Rentenempfänger zur
Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.
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