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Düsseldorfer Tabelle seit 1.8.2015
In der Düsseldorfer Tabelle werden in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten
und dem deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze
für den Kindesunterhalt, festgelegt. Zum 1.8.2015 wurde die "Düsseldorfer
Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder
werden erhöht. Die Regelsätze betragen nun:
- 328 € für Kinder von 0 - 5 Jahren,
- 376 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
- 440 € für Kinder von 12 - 17 Jahren und
- 504 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen
um bestimmte Prozentsätze.
Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internet-Seite des
Oberlandesgerichts Düsseldorf unter
www.olg-duesseldorf.nrw.de
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