Bibliothek
Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
In einem Fall aus der Praxis rechnete ein Vermieter über die
Betriebs- und Heizkosten für das Vorjahr ab. Aus der Abrechnung ergab
sich eine Nachforderung zu seinen Gunsten. Zugleich verlangte er eine
Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen. Deren Höhe ermittelte er,
indem er neben dem Ergebnis der monatlichen Betriebskostenabrechnung einen
Sicherheitszuschlag von 10 % auf die bisher ermittelten Kosten ansetzte.
Der Mieter akzeptierte die Anhebung der Vorauszahlungen in Höhe des
geforderten Sicherheitszuschlages nicht.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu in seiner Entscheidung vom 28.9.2011
klargestellt,
dass eine Anpassung der
Betriebskostenvorauszahlungen nur dann angemessen ist, wenn sie auf die
voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten im laufenden
Abrechnungsjahr abstellt. Grundlage für die Anpassung der
Vorauszahlungen ist dabei die letzte Abrechnung. Allerdings kann
bei der Anpassung auch eine konkret zu erwartende Entwicklung der künftigen
Betriebskosten berücksichtigt werden. Indes besteht kein Raum für
einen abstrakten, nicht durch konkret zu erwartende Kostensteigerungen für
einzelne Betriebskosten gerechtfertigten "Sicherheitszuschlag"
von 10 %.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu den Monatsinfos