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Freies Hinauskündigungsrecht bei einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
Ein sog. Hinauskündigungsrecht, welches das Ziel verfolgt zu überprüfen, ob ein neu in eine Gemeinschafspraxis von Ärzten
aufgenommener Berufsträger zu den Partnern "passt", ist wirksam. Diese Prüfungsmöglichkeit kann aber nur für einen
begrenzten Zeitraum anerkannt werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Frist einen Kündigungszeitraum von drei Jahren nicht überschreiten
darf. Bei der Festsetzung der Frist haben die Richter berücksichtigt, dass diese sowohl den Zeitraum des gegenseitigen Kennenlernens
umfasst, als auch noch ausreichend Zeit eröffnen muss, mögliche, zwischen den Gesellschaftern auftretende Differenzen auszuräumen
und zu für beide Seiten tragfähigen Kompromissen zu gelangen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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