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E-Commerce-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Die E-Commerce-Richtlinien (Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr), die Ende 2001 in Kraft traten, sollen vor allem mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beim Umgang mit den neuen Medien (Internet) für die Anbieter und die Verbraucher schaffen. Als wichtigste Inhalte gelten das Herkunftslandprinzip und der Gerichtsstand.

  • Herkunftslandprinzip: Für den Anbieter von Internetdiensten bedeutet dieses Prinzip, dass er sich nur an den Gesetzen des Staates zu orientieren hat, in dem er niedergelassen ist, auch dann, wenn er seine Dienste im europäischen Ausland anbietet. Bei Klagen ausländischer Kunden sind die Gerichte verpflichtet, das Recht des Herkunftslandes des Anbieters anzuwenden.
  • Gerichtsstand: Dagegen ist der Gerichtsstand bei Streitigkeiten das Land des Verbrauchers. In einem entsprechenden Fall müssen demnach deutsche Gerichte das für den ausländischen Anbieter geltende ausländische Recht anwenden. Umgekehrt gilt dies für ausländische Gerichte, die bei Streitigkeiten mit deutschen Anbietern das deutsche Recht anwenden müssen.
Für die Wirtschaft, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, für den Arbeitsmarkt und für den Verbraucher sind moderne und EU-weit einheitliche Regelungen wichtig. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden damit der wachsenden Bedeutung des elektronischen Handels- und Dienstleistungsverkehrs angepasst. Am Anfang der Diskussion um das o. g. Gesetz wurde bei entsprechender Umsetzung eine Benachteiligung kleinerer bzw. mittlerer Betriebe im Vergleich zu europäischen Mitbewerbern gesehen. Um dem entgegenzuwirken, haben das Rabattgesetz und die Zugabenverordnung ihre Gültigkeit verloren.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

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Benjamin Disraeli; 1804 – 1881, britischer Staatsmann