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Telearbeit
Derzeit wird Telearbeit im besonderen Maße bei der Textverarbeitung, bei der Erstellung
von Programmen und in der externen Sachbearbeitung eingesetzt. Bei der Telearbeit kann der Arbeitnehmer zu Hause arbeiten. Diese Art von Beschäftigungsverhältnis
nehmen häufig Frauen nach einem Erziehungsurlaub in Anspruch. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt darin, dass für das Kind
keine fremde Betreuungsperson benötigt wird, und der Vorteil für den Arbeitgeber ist die Erhaltung der qualifizierten Arbeitskraft.
Bei der Errichtung eines Telearbeitsplatzes müssen einige Punkte beachtet werden, wenn ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet
sein soll.
- Arbeitsplatzbeschreibung: Für den Telearbeitsplatz sollte zwingend eine
Arbeitsplatzbeschreibung angefertigt werden. Diese beinhaltet i. d. R. die Tätigkeiten und Leistungen des Arbeitnehmers in seinem
Aufgabenbereich, seine organisatorische Einbindung in den Betriebsablauf, sowie die organisatorischen Umstände, unter denen die
Arbeit erbracht wird.
- Regelung der Arbeitszeit: In der Regel ist der Arbeitnehmer bei der Telearbeit frei in seiner
Arbeitszeitgestaltung. Dennoch sollte vereinbart werden, für wie viel Stunden das Gehalt ausgelegt ist, dass die tägliche Höchstarbeitszeit
nicht überschritten wird, Ruhepausen eingehalten werden usw. Für den Nachweis der Arbeitszeit können z. B. elektronische
Arbeitstagebücher geführt werden.
- Urlaub, Entgeltfortzahlung, Gratifikationen: Arbeitnehmer, die an einem Telearbeitsplatz beschäftigt
sind, haben die gleichen Ansprüche auf die oben genannten Leistungen wie ihre Kollegen, die direkt im Betrieb arbeiten.
- Ausstattung des Arbeitsplatzes: Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer i. d. R. die
erforderlichen technischen Arbeitsmittel zur Verfügung (z. B. PC, Drucker usw.) und sorgt dafür, dass die Geräte, falls
erforderlich, an das Datennetz angeschlossen werden.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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