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E-Mail-Werbung unzulässig
Viele Internet-Nutzer ärgern sich über die elektronische Massenpost, in der meist
unbekannte Absender aufdringlich für schnelles Geld, vermeintliche Schnäppchen und andere dubiose Dinge werben. Als erstes Gericht
hat das Landgericht Traunstein Werbung an Privatleute über E-Mail ohne vorherige Zustimmung der betreffenden Person für unzulässig
erklärt. Das Landgericht hat nur für den konkreten Fall entschieden, gleichwohl aber die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur
unerlaubten Telefon- und Telefaxwerbung auf die neuen Medien übertragen und insoweit fortgeschrieben. (LG Traunstein Urt. - 2 HK O
3755/97)
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