Aktuelles
April 2024

Kontierungsvermerk auf elektronischen Rechnungen

In der Praxis werden zunehmend elektronische Rechnungen verwandt. Bei dieser Art der Rechnungsstellung liegen Originalbelege in Papierform nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg ist dabei nicht mehr möglich.

Der Originalzustand eines elektronischen Dokuments muss jedoch gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD - für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen) jederzeit prüfbar und damit lesbar gemacht werden können. Bearbeitungsvorgänge oder Veränderungen, wie z. B. das Anbringen von Buchungsvermerken müssen protokolliert und mit dem Dokument abgespeichert werden. Aus der Verfahrensdokumentation muss ersichtlich sein, wie die elektronischen Belege erfasst, empfangen, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie! Zur Erfüllung der Belegfunktion sind Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum jedoch zwingend erforderlich. Diese können nach einer Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern bei einem elektronischen Beleg durch die Verbindung mit einem Datensatz, mit den genannten Angaben zur Kontierung oder durch eine elektronische Verknüpfung (z. B. eindeutiger Index, Barcode) erfolgen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 030 3110920

 

 
 

Themen aus:
Themen für
Themen von A bis Z
Spruch des Monats:
Es gibt schweigsame Menschen, die interessanter sind als die besten Redner.
Benjamin Disraeli; 1804 – 1881, britischer Staatsmann