Aktuelles
März 2024
Untermietvertrag - Keine Auswirkung bei Wechsel des Hauptmieters
Hat ein Hauptmieter einen Teil der Mietfläche untervermietet, hat dies
keine Auswirkungen beim Wechsel des Hauptmieters auf den bestehenden Untermietvertrag.
In einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Mieter eines Ladenlokals
einen Teil der Räumlichkeiten an eine Bank zum Aufstellen eines Geldautomatens
untervermietet. Nach dem Mieterwechsel verlangte der neue Mieter die Herausgabe
der von der Bank benutzten Fläche.
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